292 StGB lautet wie folgt: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft". VI. [Zustellung] B. 1. Gegen die Verfügung vom 16. Juli 2024 erhob A._____ Verwaltungsbeschwerde beim DGS und beantragte: 1. Es seien die Verfügung vom 16. Juli 2024 aufzuheben und der Beschwerdeführerin die Katzen wieder auszuhändigen. 2. Es sei die aufschiebende Wirkung für diese Beschwerde zu gewähren. 3. Es seien für das Verfahren keine Kosten zu erheben.