III. Die Kosten im Rahmen der Unterbringung, Betreuung und Pflege der Katzen werden A._____ bis zum Verfahrensabschluss vollumfänglich auferlegt und mit separater Verfügung erhoben, sobald alle Kosten bekannt sind. IV. Einer Beschwerde gegen die Massnahmen gemäss Ziffer I. wird die aufschiebende Wirkung entzogen.