5. Am 30. April 2024 und am 29. Mai 2024 versuchte der VeD die Katzenhaltung von A._____ unangemeldet zu kontrollieren. In beiden Fällen konnte dabei niemand angetroffen werden. Mit E-Mail vom 29. Mai 2024 wurde die Beschwerdeführerin vom VeD über die erfolglosen unangemeldeten Kontrollversuche informiert und darum gebeten, bekannt zu geben, wann sie oder jemand aus ihrem Haushalt am besten zu Hause anzutreffen sei. Beim VeD ging darauf keine Rückmeldung ein. -3-