Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 16. September 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____ wohnt an der Q-Strasse aaa, R._____. 2. Aus dem Rapport vom 31. Januar 2024, welchen die Stadtpolizei S._____ aufgrund "Eigengefährdung und Verwahrlosung" betreffend B._____, dem Freund der Tochter von A._____, erstellte, geht hervor, dass die Wohnung in einem bedenklichen hygienischen Zustand angetroffen wurde. Weiter hält der Rapport fest: