• Der Bezugsberechtigte muss sich bis zum Kündigungstermin vom 31. März 2025 eine günstigere Wohnung innerhalb der Mietzinsrichtlinien suchen. Bei der Suche müssen auch Wohnungen in anderen Gemeinden in Betracht gezogen werden. Ab sofort sind der Abteilung Soziales mindestens fünf Wohnungsbemühungen monatlich zu dokumentieren.