3.4. Die Begrenzung der Wohnkosten auf maximal Fr. 900.00 inkl. Nebenkosten für eine Einzelperson wurde vom Gemeinderat im Jahr 2012 festgesetzt und hinsichtlich der Anwendung ab dem Jahr 2023 überprüft. Mit Schreiben vom 30. November 2023 teilte die Abteilung Soziales der Gemeinde Q._____ der Vorinstanz mit, dass die Mietzinsrichtlinien per 1. Januar 2024 angepasst worden seien und neu bei einem 1-Personen-Haushalt die Limite von Fr. 900.00 exkl. Nebenkosten gelte.