3.3. Zum sogenannten "zweistufigen Kürzungsverfahren" hat das Verwaltungsgericht eine langjährige Rechtsprechung entwickelt: Stellt die Sozialbehörde fest, dass die Wohnkosten, gemessen an den legitimen Interessen der Sozialhilfe beziehenden Person, überhöht sind, kann diese mittels Auflagen und Weisungen verpflichtet werden, die Wohnkosten zu reduzieren. Bevor eine derartige Verpflichtung zum Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgt, ist die Situation im Einzelfall zu prüfen.