Per 1. Januar 2024 hat die Gemeinde Q._____ den Richtwert in den Mietzinsrichtlinien erhöht. Er -7- beträgt für einen Einpersonenhaushalt neu Fr. 900.00 exkl. Nebenkosten. Mit Entscheid der Vorinstanz vom 22. Januar 2024 wurde der Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 6. März 2023 entsprechend abgeändert.