− Die Gemeinde muss mir ab 1.4.2024 Fr. 1065 für die Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten bezahlen (Gemeinde hat Erhalt der Mietzinserhöhung bestätigt gem. Anhang E) 2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in der Beschwerdeantwort vom 19. Februar 2024 (Datum Postaufgabe: 22. Februar 2024) sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingabe vom 27. Februar 2024 verzichtete die Beschwerdestelle SPG auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort und ersuchte das Verwaltungsgericht, die Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers abzuweisen. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 19. Juni 2024 beraten und entschieden.