Wird gegen diese Auflage verstossen, wird ab dem 1. April 2024 nur noch der Maximalbetrag der Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Q._____ für einen 1-Personen Haushalt übernommen: CHF 900 exkl. Nebenkosten." C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdestelle SPG erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Januar 2024 "Einsprache" (richtig: Beschwerde) beim Verwaltungsgericht. Er wiederholte seine vor der Beschwerdestelle SPG gestellten Anträge und ergänzte sie mit dem Begehren: -4-