− Die Gemeinde darf nicht mehr absichtlich gegen die Gesetze verstossen. Zuwiderhandlung gegen das Handbuch Soziales des Kantons Aargau, Bundesgericht, Verwaltungsgericht sowie Beobachter (Miete), gegen das ZGB und BV (freie Wohnsitzwahl) und alles, was nicht gesetzeskonform ist. Von mir verlangt sie ein korrektes Verhalten und dass ich mich an die Auflagen/Gesetze halte. Ich kann das auch von ihnen erwarten. Schliesslich ist die Gemeinde eine Amtsstelle, was es umso schlimmer macht. Die Gesetze gelten für alle, auch für die Gemeinden. Ich empfinde diese Verfügungen als Schikane.