Wird gegen diese Auflage verstossen, wird ab dem 1. April 2024 nur noch der Maximalbetrag der Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Q._____ für einen 1-Personen Haushalt übernommen: CHF 900 exkl. Nebenkosten. 3. A._____ hat Anspruch auf CHF 1'500 für eine Ersteinrichtung seiner Wohnung. 4. Die bisher verfügten Auflagen und Weisungen bleiben unverändert in Kraft.