• Der Bezugsberechtigte muss sich bis zum nächsten Kündigungstermin vom 31. März 2024 eine günstigere Wohnung innerhalb der Mietzinsrichtlinien suchen. Bei der Suche müssen auch Wohnungen in anderen Gemeinden in Betracht gezogen werden. Spätestens ab Oktober 2023 sind der Abteilung Soziales mindestens fünf Wohnungsbemühungen monatlich zu dokumentieren.