2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer das Departement Gesundheit und Soziales, KSD (Akten nach Rechtskraft) das Bundesamt für Justiz Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten