3. Anhand der Unterlagen ist erstellt, dass der Beschwerdeführer aufgrund des Vorfalls vom 10. Januar 2024 ein Hämatom am linken Auge erlitt, welches am 11. Januar 2024 ärztlich versorgt wurde. Dem Bericht der Notfallpraxis des Spitals Q._____ vom 11. Januar 2024 ist zu entnehmen, dass der behandelnde Arzt eine Vorstellung bei einem Augenarzt empfohlen hatte, sollten sich die Entzündung am Auge nicht innert 1-2 Tagen bessern oder Sehstörungen o.ä. auftreten. Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, dass er sich nach dem Arztbesuch vom 11. Januar 2024 weiter in ärztlicher Behandlung befand. Entsprechend wurden auch keine weiteren Arztberichte eingereicht.