2. Mit Instruktionsverfügung vom 15. Oktober 2024 wurde dem KSD die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zur Beschwerdeantwort und Aktenvorlage zugestellt. 3. Der KSD reichte am 30. Oktober 2024 aufforderungsgemäss die Akten ein und erstattete die Beschwerdeantwort, worin er die Abweisung der Beschwerde beantragte. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Gerichtsorganisationsgesetz vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: