3. Mit E-Mail vom 31. Mai 2024 reichte A._____ dem KSD ein Video des Vorfalls vom 10. Januar 2024 zu den Akten. Der KSD stellte A._____ mit Schreiben vom 11. Juni 2024 die Zusprache einer Genugtuung im Umfang von Fr. 2'000.00 in Aussicht und gab ihm erneut Gelegenheit, eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen und weitere Unterlagen einzureichen. In der Folge entwickelte sich eine Korrespondenz per E-Mail zwischen A._____ und dem KSD. A._____ reichte u.a. einen Arztbericht -3- bezüglich Verletzungen nach einem Velosturz vom 17. Juni 2024 sowie einen Ausweis "Schwierige Intubation" vom 19. Juni 2024 ein.