Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 5. September 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, wurde am 10. Januar 2024 um 21.00 Uhr von B._____ an der C-Strasse 4 in R._____ unvermittelt von hinten angegriffen. Konkret legte B._____ A._____ seinen zuvor ausgezogenen Ledergurt für ca. 15 Sekunden um den Hals und zog ihn damit zu Boden. Nachdem B._____ A._____ losgelassen hatte, schlug er diesem mit dem Ledergurt ins Gesicht, so dass dieser ein Hämatom am linken Auge erlitt.