3. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ wird verpflichtet, den Beschwerdeführenden die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'000.00 zu ersetzen. 4. Zustellung der Eingabe des Gemeinderats der Stadt Q._____ vom 11. Februar 2025 an die Beschwerdeführenden zur Kenntnisnahme. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) den Gemeinderat der Stadt Q._____ (Vertreter) - 12 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten