Nach Massgabe der Verhältnismässigkeit (§ 80 Abs. 2 VRPG) erscheint wesentlich, dass bei Zuwiderhandlungen gegen Verfügungen, die gestützt auf das Baugesetz ergingen, eine Busse gemäss § 160 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) wohl das mildeste Zwangsmittel darstellt. Insofern überrascht es, dass dieses Mittel ausweislich der Akten nicht schon längst eingesetzt wurde. 5. Zusammenfassend ist die Beschwerde gutzuheissen und der angefochtene Entscheid aufzuheben.