Das vorliegend umstrittene Verbot der Anlieferung mit LKWs geht damit klar über den zu vollstreckenden Sachentscheid (Baubewilligung vom 29. Januar 2018 mit Betriebskonzept) hinaus, was rechtswidrig ist (siehe vorne Erw. I/4). Die Beschwerde ist demzufolge gutzuheissen und der angefochtene Entscheid aufzuheben.