2. Gestützt auf die rechtskräftig erteilte Baubewilligung vom 29. Januar 2018 ist es erlaubt, dass jeweils mittwochs und freitags zwischen 8:00 und 9:00 Uhr Anlieferungen mittels LKW erfolgen. Mit Beschluss vom 10. Juni 2024 wiederholte der Gemeinderat die bewilligten Anlieferungsmodalitäten und begründete keine neuen Rechte und Pflichten. Die Baubewilligung vom 29. Januar 2018 inklusive das ihr zugrundeliegende Betriebskonzept haben daher grundsätzlich nach wie vor Bestand (wobei offenbar mittlerweile mittwochs und freitags jeweils die Anlieferung bis 10:00 Uhr erfolgen darf, vgl. Prozessgeschichte lit. A/4).