1.2. Der Gemeinderat führt aus, die Anlieferung mit LKWs sei zwar zulässig, aber auf gewisse Zeitfenster beschränkt. Der Gemeinderat habe bereits am 22. April 2024 die Einhaltung des Anlieferungsregimes verlangt, unter Androhung der Ladenschliessung bei Nichteinhaltung. Die Beschwerdeführenden hätten sich jedoch weiterhin nicht an die bewilligten Anliefermodalitäten gehalten und es seien weitere unrechtmässige LKW-Anlieferungen erfolgt. Im Übrigen handle es sich beim angefochtenen Entscheid nicht um ein generelles Verbot, mit LKWs anzuliefern, da es bei Einhaltung des bestehenden Betriebskonzepts oder nach Bewilligung eines neuen Anlieferungsregimes dahinfalle.