7. Mit Eingabe vom 11. Februar 2025 wies der Gemeinderat der Stadt Q._____ erneut auf LKW-Anlieferungen hin, welche die bewilligte Anzahl überschritten hätten und ausserhalb der bewilligten Zeiten erfolgt seien. 8. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: