5. Die aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Vorinstanz vom 30. September 2024 wurde mit Verfügung vom 7. November 2024 wiederhergestellt (und insofern die superprovisorische Verfügung vom 15. Oktober 2024 bestätigt). 6. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ äusserte sich mit Stellungnahme vom 2. Dezember 2024 zur Verfügung vom 7. November 2024 und wies unter anderem auf weitere LKW-Anlieferungen ausserhalb der bewilligten Zeiten hin. -6-