3. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ hielt mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 unter Vorlage einer Fotodokumentation fest, dass am Freitag, 25. Oktober 2024, vier LKW-Anlieferungen zwischen 9:00 und 10:46 Uhr erfolgt seien. Damit sei die geltende Baubewilligung inklusive dem zugrundeliegenden Betriebskonzept erneut nicht eingehalten worden. Das Verwaltungsgericht werde daher eingeladen, über den Entzug der aufschiebenden Wirkung neu zu befinden. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 4. November 2024 beantragte der Gemeinderat der Stadt Q._____ die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführenden.