3. Subeventualiter sei Dispositiv-Ziffer 1 des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Q._____ vom 30. September 2024 aufzuheben und die Sache sei zur Anordnung einer verhältnismässigen Vollstreckungsmassnahme an den Beschwerdegegner zurückzuweisen. 4. Sub-Subeventualiter sei Dispositiv-Ziffer 1 des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Q._____ vom 30. September 2024 dahingehend aufzuheben, dass den Beschwerdeführern eine ausreichend lange Frist eingeräumt werde, um eine geordnete Schliessung der Filiale an der R- Strasse in Q._____ einzuleiten. -5-