Das Verbot der Anlieferung gemäss Ziff. 1 vorstehend gilt, bis dem Gemeinderat nachvollziehbar aufgezeigt wird, dass die Anlieferung (namentlich die LKW-Anlieferungen) unter Einhaltung des bewilligten Anlieferungskonzeptes erfolgen oder bis ein neues Anlieferungskonzept rechtskräftig bewilligt ist. Der Gemeinderat wird darüber in einem neuen Entscheid befinden. 4. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. C. 1. Dagegen erhoben die A._____, B._____ und die C._____ AG mit Eingabe vom 11. Oktober 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Sie beantragten: