1. Der Warenumschlag des Ladengeschäftes mit Sattelschleppern oder anderen grösseren Lieferwagen auf der Parzelle Nr. aaa, R-Strasse, ist umgehend einzustellen. Zulässig sind einzig Anlieferungen gemäss den rechtskräftig erteilten Bewilligungen, aktuell insbesondere wie folgt: • Hartware: - Anlieferung mit Motorwagen ohne Anhänger, Gesamtlänge 10-11 m, Breite von 2.5 m - am Mittwoch und Freitag jeweils eine Anlieferung, voraussichtlich zwischen 08.00 und 09.00 Uhr, Dauer ca. 30 Min. • Frischeprodukte: - Anlieferung mit kleineren Lieferwagen.