Anlieferzeiten (Hartwaren und Tiefkühlwaren am Mittwoch und am Freitag jeweils eine Anlieferung zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr anstatt zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr) vor. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ hiess das Baugesuch am 27. November 2023 unter Auflagen gut. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 12. November 2024 ab, soweit sie darauf eintrat. 5. Aufgrund von Beanstandungen betreffend die Anlieferung zum Ladengeschäft fasste der Gemeinderat der Stadt Q._____ gegenüber B._____, der A._____ und der C._____ AG am 10. Juni 2024 folgenden Beschluss: