3. In der Folge kam es zu Beanstandungen betreffend den Ladenbetrieb. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ forderte den damaligen Inhaber auf, ein nachträgliches Baugesuch betreffend die geänderte Nutzung einzureichen. Dieser Aufforderung kam die C._____ AG am 15. November 2022 nach. Das Baugesuch betraf die Parkierung, die Anlieferung und die Öffnungsbzw. Arbeitszeiten (neu auch an Sonn- und Feiertagen). 4. Da es im nachfolgenden Einspracheverfahren mit den Nachbarn zu keiner Einigung kam, reichte die C._____ AG am 28. April 2023 eine Projektänderung ein. Diese sieht in Bezug auf die Anlieferungen eine Anpassung der -3-