Zusätzlich machte der instruierende Verwaltungsrichter die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam, dass sie innert der noch laufenden Rechtsmittelfrist eine neue, rechtsgenügliche Beschwerde einreichen könne. Andernfalls werde das Verwaltungsgericht voraussichtlich nicht auf die Beschwerde eintreten. 4. Innert der Rechtsmittelfrist ging keine neue Eingabe beim Verwaltungsgericht ein. -4- 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. Oktober 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: