Die Arbeitsbemühungen sind dem Sozialdienst vor Auszahlung der Sozialhilfe in schriftlicher Form vorzulegen. Es sind mindestens 15 Stellenbemühungen pro Monat zu tätigen. Sollte Frau A._____ nicht arbeitsfähig sein, ist dem Sozialdienst bis zum 31. Mai 2024 ein detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis einzureichen. 5. Die Gemeindekanzlei wird mit dem Überprüfen der Verwandtenunterstützungspflicht beauftragt. 6. Bei einer allfälligen Schenkung des Liegenschaftsanteils von Frau A._____ an die beiden Kinder oder an Dritte werden strafrechtliche Folgen geprüft.