__ an der Liegenschaft B-Strasse voll an ihr Vermögen angerechnet und die Sozialhilfe wird aufgrund von fehlender Bedürftigkeit per 1. Oktober 2024 eingestellt. Sollte Frau A._____ zu einem späteren Zeitpunkt wieder Sozialhilfe benötigen, wäre ein erneutes Gesuch einzureichen. 3. Die bezogene materielle Hilfe ist per 1. Oktober 2024 vollumfänglich zurückzuerstatten. 4. Frau A._____ hat sich ab sofort intensiv um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Die Arbeitsbemühungen sind dem Sozialdienst vor Auszahlung der Sozialhilfe in schriftlicher Form vorzulegen.