Der Stellvertreter des Beschwerdeführers bestätigte dies, mit dem Hinweis, dass das Strafverfahren trotzdem fortgesetzt werde (Protokoll, S. 4). Anschliessend erklärte das mutmassliche Opfer das Desinteresse am Strafverfahren, worauf die Staatsanwältin ihn darauf hinwies, dass er im weiteren Verlauf der Einvernahme keine Aussage mehr machen müsse. In der Folge verweigerte er seine Aussage (Protokoll, S. 4 ff.).