schwerdeführers gesagt worden, er solle nichts sagen bzw. nur, dass für ihn alles gut sei. Er fügte hinzu "Und für mich passt das au" (vgl. Protokoll Konfrontationseinvernahme [nachfolgend: Protokoll], S. 1 ff.). Als die Mutter auf Wunsch des Minderjährigen zur Einvernahme beigezogen wurde, fragte diese den Stellvertreter des Beschwerdeführers, ob der mit dem Beschwerdeführer besprochene Vergleich noch Bestand habe. Der Stellvertreter des Beschwerdeführers bestätigte dies, mit dem Hinweis, dass das Strafverfahren trotzdem fortgesetzt werde (Protokoll, S. 4).