zwischen beschuldigten Personen (bzw. ihrer Verteidigung) und Geschädigten vom Gesetzgeber als dem Rechtsfrieden dienendes Prozessverhalten ausdrücklich erwünscht (Beschwerde, Rz. 22). Die Kontaktaufnahme mit der Mutter des Opfers mit einem Vergleichsangebot sei im Rahmen einer auf Rechtsfrieden gerichteten, gesetzlichen Interessenvertretung geboten gewesen. Er habe ausschliesslich mit der Mutter telefoniert, um die Willensfreiheit des minderjährigen mutmasslichen Opfers möglichst zu gewährleisten (Beschwerde, Rz.