3. B._____ verpflichtet sich im Gegenzug, Straf- und Zivilanträge nach einer allenfalls erneuten Einvernahme von ihm, jedoch vor Abschluss der Strafuntersuchung zu einem noch zu vereinbarenden Datum zurückzuziehen. Der Rückzug der Straf- und Zivilanträge wird mit einer separaten Erklärung der Staatsanwaltschaft zugestellt. 4.-6. […] 7. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über die vorliegende aussergerichtliche Einigung und erklären die Absicht auch im Strafverfahren keine weiteren Aussagen zu tätigen.