[…] und bei Ziffer 7. noch den zweiten Teilsatz abgeändert in "… erklären die Absicht auch im Strafverfahren keine weiteren Aussagen zu machen". So ist es weniger verbindlich formuliert. Der aussergerichtliche Vergleich vom 16. Februar 2024 zwischen dem Beschuldigten und dem mutmasslichen Opfer sowie seiner Mutter lautet betreffend die Straf- und Zivilanträge sowie das Aussageverhalten wie folgt: 1.-2. […]