2.2. Der Beschwerdeführer hat der Mutter des minderjährigen mutmasslichen Opfers am 30. Januar 2024 eine E-Mail mit dem Betreff "aussergerichtliche Erledigung" gesendet mit folgendem Inhalt: Ich danke Ihnen bestens für das angenehme Telefon. Wie besprochen wäre mein Klient bereit, die Sache aussergerichtlich zu erledigen und Ihrem Sohn auch die entsprechenden Auslagen sowie eine Genugtuung zu zahlen. Bitte teilen Sie mir doch mit, ob Sie bzw. Ihr Sohn damit einverstanden wären und was Ihre Bedingungen dafür wären. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.