1. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt MLaw A._____ eine Verletzung der Berufsregeln i.S.v. Art. 12 lit. a BGFA begangen hat. 2. Rechtsanwalt MLaw A._____ wird mit einer Busse in der Höhe von Fr. 1'000.00 belegt. 3. Die Kosten dieses Verfahrens von Fr. 1'500.00 werden Rechtsanwalt MLaw A._____ auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. B. 1. Dagegen erhob Rechtsanwalt A._____ am 8. Oktober 2024 (Postaufgabe: 9. Oktober 2024) Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: