4. 4.1. Zusammengefasst hat der Gemeinderat Q._____ mit der Abstimmungsbotschaft die Voraussetzungen der Bundesverfassung sowie insbesondere diejenigen von § 15a GPR erfüllt. Die Meinung der Gegner kam hinreichend klar zum Ausdruck und es sind keine Erläuterungen (oder Lücken) ersichtlich, welche geeignet wären, das Abstimmungsergebnis zu verfälschen. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden sind somit abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden darf.