II/2.3.2); der Vorwurf mangelnder Information und insbesondere die mehrfach wiederholten Anschuldigungen der "krassen Unterlassungen, Unkorrektheiten und Täuschungen" entbehren aber jeder Grundlage. Dem Gemeinderat war es überdies erlaubt, zu den gegnerischen Argumenten in Flugblättern, Leserbriefen und auf der Website www.bbb.ch im amtlichen Publikationsorgan vom 12. September 2024 eine Stellungnahme abzugeben (vgl. Beschwerde I, S. 5 f.). Der Gemeinderat hielt darin unter "Steuerfuss und Investitionsplanung" Folgendes fest: - 16 -