Dass sich die Stimmberechtigten über die Erläuterungen in der Abstimmungsbotschaft hinaus selbst die für sie relevanten Informationen beschaffen müssen, ist selbstverständlich. Diesbezüglich wurde in der Abstimmungsbotschaft auf der letzten Seite nach der Abstimmungsfrage nochmals darauf hingewiesen, dass weitere Informationen – insbesondere auch das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024, welches auch gegnerische Voten enthält – auf den Websites der Gemeinden R._____ und Q._____ abrufbar seien.