Insgesamt hat der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen das Ergebnis der Gemeindeversammlung korrekt dargestellt. Gleichzeitig hat er auf die anlässlich der Gemeindeversammlung kontrovers geäusserten Meinungen hingewiesen und (wie erwähnt) Argumente der Fusionsgegner in die Erläuterungen aufgenommen. Damit kommt die Position der Fusionsgegner in den Abstimmungsunterlagen genügend deutlich zum Ausdruck. Die Voraussetzungen von § 15a Abs. 2 GPR sind jedenfalls erfüllt.