forderungen der Zukunft. Demgegenüber hätten die Gegner der Vorlage an der Gemeindeversammlung zur Sprache gebracht, dass im Zusammenschlussvertrag und in den Abstimmungsunterlagen zu einseitig die Vorteile hervorgehoben und die Nachteile zu wenig berücksichtigt worden seien. Dass die Vorbringen der Gegner als "Minderheitsmeinung" bezeichnet wurden, schadet nicht; immerhin belegt das klare Abstimmungsergebnis der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung (275 Ja- zu 91 Nein- Stimmen), dass die Gegnerschaft tatsächlich in der Minderheit war. Insgesamt hat der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen das Ergebnis der Gemeindeversammlung korrekt dargestellt.