___ haben würde. Der Gemeinderat hob in diesem Zusammenhang zwar in einer separaten Spalte optisch hervor, worin er die "Chancen des Gemeindezusammenschluss" sah; mangelnde Objektivität kann ihm deswegen aber nicht vorgeworfen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_388/2010 vom 10. November 2010, Erw. 4.3). Die Argumente veranschaulichen vielmehr, welche Gründe für die beteiligten Exekutiven ausschlaggebend dafür waren, dem Stimmvolk den Antrag betreffend Zusammenschluss der beiden Gemeinden zu unterbreiten (vgl. hierzu auch Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2024.385/386 vom 14. Mai 2025, Erw. 2.3.1).