3. 3.1. 3.1.1. Die Vorinstanz erwog in der Hauptsache, dass der Gemeinderat die Vorlage in der Abstimmungsbotschaft eingehend beschrieben habe. Er habe sowohl die Synergieeffekte angesprochen als auch auf Risiken hingewiesen. Die Abstimmungsbotschaft enthalte die wichtigen Informationen, um sich selbst ein richtiges Bild über die Vorlage machen zu können. Insgesamt würden sachliche, objektive und zweckdienliche Angaben zum Abstimmungsgegenstand vorliegen. Was die Folgen eines Zusammenschlusses angehe, handle es sich um Wertungs- und Ermessensfragen; diesbezüglich räume die bundesgerichtliche Rechtsprechung beim Verfassen amtlicher Erläuterungen einen weiten Spielraum ein.