So hat der Gemeinderat gemäss § 15a Abs. 2 GPR zu kommunalen Abstimmungen einen kurzen erläuternden Bericht zu verfassen. Dieser muss das Ergebnis des Gemeindeversammlungs- oder Einwohnerratsbeschlusses enthalten und auch die Meinung wesentlicher Minderheiten berücksichtigen. Der gemeinderätliche Bericht muss sodann zusammen mit der Vorlage und allfälligen weiteren Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Abstimmungstag den Stimmberechtigten zugestellt werden, wobei der Regierungsrat diese Frist ausnahmsweise bis auf 10 Tage verkürzen kann (§ 16 Abs. 2 GPR).