3.3. Die Beschwerdeführenden beanstanden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstmals detailliert die Abstimmungserläuterungen zu den finanziellen und steuerlichen Folgen eines Zusammenschlusses der Gemeinden Q._____ und R._____. Eine unzulässige Erweiterung des Streitgegenstands ist damit jedoch nicht verbunden. Die Beschwerdeführenden bezwecken vielmehr unverändert die Aufhebung des Ergebnisses der Urnenabstimmung vom 22. September 2024 und eine Wiederholung der Abstimmung, weil ihres Erachtens die Informationen und Erläuterungen in den Abstimmungsunterlagen ungenügend, falsch und täuschend gewesen seien. Neue Vorbringen zur Begründung der Beschwerde sind im verwaltungs-